60-Sekunden-Zusammenfassung
Du darfst B2B-Daten unter der DSGVO nutzen, wenn Du die Interessen sorgfältig abwägst und ihre Herkunft klar nachweisen kannst. Dieser Überblick zeigt Dir, worauf Du bei Datenhändlern achten musst und wie Du unseriöse Angebote erkennst.
Kernaussagen: Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) erlaubt die Verarbeitung nur nach individueller Abwägung; öffentlich zugängliche oder mit Wissen veröffentlichte B2B-Daten sind eher zulässig, illegale oder private Quellen niemals.
Strategien & Taktiken: Stelle fünf Fragen an den Datenhändler (Quellen, Nutzerbeteiligung, Plugin-Zugriff, private Kontakte, Speicherort). Lass Dir die Herkunft der Daten belegen und prüfe, ob sich private Kontaktdaten gezielt filtern lassen.
Warnsignale: Vorsicht bei pauschalen DSGVO-Behauptungen, kostenpflichtigen Siegeln ohne Transparenz, Massen-E-Mails als „Information“ und Daten aus unbekannten oder privaten Quellen; gestohlene Datensätze sind nie legal nutzbar.
Praktische Checkliste: Bevorzuge transparente Anbieter mit öffentlichen Quellen, dokumentierter Herkunft, strenger Quellenprüfung, klarer Speicherpolitik (EU/EWR bevorzugt) und Prozessen zur Löschung/Vermeidung veralteter Daten.
Diese Zusammenfassung wurde mit Unterstützung von KI auf Basis unserer Originalinhalte erstellt.
*Diese Zusammenfassung wurde mit Unterstützung von KI auf Basis unserer Originalinhalte erstellt.
Gerade zum Datenschutz und ihren Quellen machen viele Anbieter gar keine oder nur vage Aussagen. Wie kannst Du also herausfinden, welcher Datenverkäufer seriös ist? Woran erkennst Du, ob die B2B-Datenbank transparent und gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestaltet ist? Neben Adresshändlern gibt es auch Self-Service-Plattformen. Hier ist unser Überblick zum Thema B2B-Kontakt-Datenbank.
Wir beantworten Dir die folgenden Fragen:
Wann darfst Du Daten laut DSGVO aus „berechtigtem Interesse“ nutzen – und wann nicht?
Was solltest Du bei der Wahl eines Datenhändlers beachten?
Wie entlarvst Du unseriöse Angebote?
Was zeichnet eine vertrauenswürdige B2B-Datenbank und verlässliche Datenverkäufer aus?
Mit diesen Informationen kannst Du grobe Fehler vermeiden und eine fundierte Entscheidung für Dein Unternehmen treffen.
Haftungsausschluss
Die hier bereitgestellten Informationen können als hilfreicher Leitfaden zum Verständnis des Datenschutzes und der E-Privacy-Beschränkungen dienen. Wir bieten jedoch keinerlei Rechtsberatung an. Wenn Du nach dem Lesen dieses Artikels Rechtsberatung benötigst, empfehlen wir Dir, eine Anwaltskanzlei zu konsultieren, die Dich zu spezifischen Fragen und Deiner Situation beraten kann.
Haftungsausschluss: Die hier bereitgestellten Informationen können als hilfreicher Leitfaden zum Verständnis des Datenschutzes und der E-Privacy-Beschränkungen dienen
Die hier bereitgestellten Informationen können als hilfreicher Leitfaden zum Verständnis des Datenschutzes und der E-Privacy-Beschränkungen dienen – wir bieten jedoch keinerlei Rechtsberatung an. Wenn Du nach dem Lesen der hier bereitgestellten Informationen Rechtsberatung benötigst, empfehlen wir Dir, eine Anwältin oder einen Anwalt zu konsultieren, die/der Dich zu spezifischen Fragen zu Deiner Situation beraten kann.
B2B-Datenbank und Datenhändler: Wann sind sie DSGVO-konform?
Die meisten Datenhändler stützen sich als Rechtsgrundlage auf das sogenannte „berechtigte Interesse“ im Sinne der DSGVO, um Daten zu erheben und zu verarbeiten. Allerdings müssen sie dafür bestimmte Anforderungen erfüllen und Interessen sorgfältig abwägen.
Wenn Du personenbezogene Daten im B2B nutzen willst, musst Du prüfen, ob Dein berechtigtes Interesse schwerer wiegt als das der betroffenen Person.
Was ist berechtigtes Interesse?
„Berechtigtes Interesse“ erlaubt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Zustimmung. Wann genau ein Interesse „berechtigt“ ist, ist nicht klar definiert und muss in jedem Fall individuell entschieden werden. Ein paar Grundlagen gelten aber immer. So muss ein Unternehmen, das Daten speichern oder verarbeiten möchte, folgende Grundvoraussetzungen erfüllen, um sich überhaupt auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen zu können:
Es muss einen legitimen Grund geben, die Daten zu erheben und zu verarbeiten.
Das Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten im B2B muss das Interesse der betroffenen Person am Schutz ihrer Privatsphäre überwiegen.
Kurz gesagt: Jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss ihre Interessen mit den Rechten und Freiheiten der betroffenen Personen abwägen.
Aber in welchen Fällen wiegt das Interesse der datenverarbeitenden Partei stärker als das der betroffenen Person?
Die Abbildung zeigt eine Interessenswaage, die die Interessen der natürlichen Person vs. die Interessen des Unternehmens an der Datenverarbeitung gegeneinander abwägt.
Interessenabwägung: Was können Ansatzpunkte dafür sein, dass ein Unternehmen personenbezogene Daten aus berechtigtem Interesse verarbeitet?
Die Datensätze sind öffentlich zugänglich, z. B. in einem amtlichen Handelsregister. Hierbei handelt es sich um Informationen, die per Gesetz veröffentlicht wurden, um die Identifizierung von Eigentümern und Entscheidern zu vereinfachen und den Handel innerhalb eines Landes zu erleichtern.
Die Daten werden von einer Person selbst öffentlich zugänglich gemacht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hiring Manager seine Kontaktdaten in einer Stellenanzeige angegeben hat.
Die Daten sind auf der Website eines Unternehmens öffentlich zugänglich. Diese Angaben befinden sich zum Beispiel auf der Seite „Über uns“ oder „Unser Team“. Die Informationen auf diesen Seiten werden mit dem Einverständnis der Beschäftigten abgelegt. Sie wissen, dass die Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit verwendet werden können. Apropos Website: Wenn Du Kontaktdaten direkt über Deine eigene Website gewinnen möchtest, dann vergleiche am besten mal die besten Lead Forensics Alternativen für den DACH-Markt.
Wann kannst Du Dich eher nicht auf berechtigtes Interesse berufen?
Es ist äußerst problematisch, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig oder ohne Wissen und Kontrolle der betroffenen Person erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden.
Hier sind ein paar Beispiele dafür:
Daten aus privaten Gesprächen oder Telefonbüchern: Wenn ein Kunde Dir eine E-Mail schreibt, möchte er sehr wahrscheinlich nicht, dass eine dritte Partei Daten aus dieser Korrespondenz online kaufen kann. Bevor Du Dich für einen Anbieter entscheidest, solltest Du wissen, worauf es beim Firmenadressen kaufen wirklich ankommt, von der Datenqualität bis zur DSGVO-Konformität.
Private Telefonnummern und persönliche E-Mail-Adressen: Wir alle haben das Recht, Privates und Geschäftliches zu trennen. Niemand möchte geschäftliche Nachrichten auf seiner privaten Mailadresse erhalten. Denke auch daran, dass Du strenge ePrivacy-Gesetze einhalten musst, wenn Du private Kontaktdaten für Marketingzwecke verwendest. Die gekauften Adressen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche B2B-Kaltakquise – aber nur, wenn die Datenqualität stimmt.
Daten aus unbekannten Quellen: Viele Datenhändler bieten keine Möglichkeit, alle Daten bis zu ihren Quellen zurückzuverfolgen. Es kommt immer wieder vor, dass Daten gestohlen oder auf andere unrechtmäßige Weise erworben und von Datenverkäufern weitergegeben werden. Diese Daten kannst Du niemals legal verwenden – auch nicht bei berechtigtem Interesse.
Speicherung und Verarbeitung von Daten auf unbestimmte Zeit oder Verarbeitung veralteter Daten: Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nicht länger als notwendig aufbewahrt und gelöscht werden, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Außerdem müssen erhobene Daten stets aktuell sein.
5 wichtige Fragen, die Du Deinem Datenhändler stellen solltest
Wenn Dir jemand im echten Leben ungefragt seine Kontakte anbietet, würdest Du das vermutlich ablehnen – und online solltest Du Angebote genauso kritisch prüfen.
Hannah Lee-Wunderlich, General Counsel bei Leadfeeder, hat einige Tipps zum Thema DSGVO für Dich zusammengetragen:
So findest Du heraus, ob die Datensätze, die Du kaufen willst, legal erworben und nutzbar sind. Hier sind fünf Fragen, die Du stellen kannst, um Deinem Datenhändler auf den Zahn zu fühlen:
Woher kommen eure Daten? Wenn Datenverkäufer Dir diese Frage nicht beantworten wollen, ist das ein klares Warnsignal. Jeder Betreiber einer B2B-Datenbank sollte offenlegen können, wie er an seine Daten kommt – zumindest, wenn er sich an die Vorschriften hält.
Bezieht ihr persönliche Daten von euren Nutzern? Wenn die Nutzer einer B2B-Datenbank gebeten werden, Kontaktinformationen über Dritte weiterzugeben, ist das höchst problematisch. Du hast keine Möglichkeit zu wissen, ob diese anderen Personen mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sind.
Wenn ich eure Tools/Plugins installiere, könnt ihr dann meine E-Mails lesen? Wenn ja, dann ist das ein Grund zur Sorge, denn Du verlierst die Kontrolle über die persönlichen Daten, die in Deinen Systemen gespeichert sind.
Habt ihr persönliche Telefonnummern oder private E-Mail-Adressen in eurer Datenbank? Wenn die Antwort auf diese Frage ein „Ja“ ist, musst Du herausfinden, ob es eine Möglichkeit gibt, private Daten zu filtern. Im Allgemeinen gelten für die privaten Kontaktdaten einer Person höhere Datenschutz- und ePrivacy-Standards als etwa für geschäftliche E-Mail-Adressen.
Wo speichert ihr eure Daten? Betroffene aus der EU sind oft misstrauisch, wenn ihre Daten in den USA oder außerhalb des EWR/der EU gespeichert werden, da andere Länder andere Datenschutzstandards haben.
Jetzt weißt Du, wie Du verschiedene Praktiken der Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung beurteilen und kritisch hinterfragen kannst. Im nächsten Absatz erfährst Du, wie Du vermeintlich überzeugende Argumente von Datenhändlern entlarven und richtig deuten kannst.
Häufige Argumente von Datenhändlern – und was wirklich dahintersteckt
In puncto Datenschutz wird viel schöngeredet. Einige Datenhändler, die beispielsweise in Deutschland aktiv sind, zeigen gerne, dass sie Datenschutz ernst nehmen. Andere dagegen versuchen, sich hinter gut klingenden Floskeln zu verstecken. Wir haben hier eine Auswahl der „üblichen Verdächtigen“ für Dich.
Argument 1: „Jeder, dessen Daten sich in unserer Datenbank befinden, wurde gemäß Art. 14 über unsere Datenverarbeitung informiert.“
Ein paar E-Mails zu verschicken reicht keineswegs aus, um die Informationsrechte einer Person zu erfüllen. Es ist selten nachvollziehbar, ob die betroffene Person die E-Mail erhalten und gelesen hat. Massenhaft verschickte E-Mails mit dem gleichen Text landen schließlich oft im Spam-Ordner.
Argument 2: „Es ist wirklich leicht, sich aus unserer Datenbank löschen zu lassen.“
Das ist rechtlich so vorgeschrieben. Aber dieses Argument greift nicht, wenn Daten von vornherein unrechtmäßig in einer Datenbank gelandet sind.
Argument 3: „Wir sind ISO-zertifiziert.“
ISO-, SOC- oder andere Zertifizierungen erlauben weder, dass Daten verarbeitet werden, noch, dass die DSGVO und andere Datenschutzgesetze eingehalten werden. Diese Zertifizierungen dokumentieren in der Regel lediglich, wie Prozesse funktionieren und dokumentiert werden.
Sie sagen aber nichts über den Ursprung und die Art der personenbezogenen Daten aus, die sich in einer Datenbank befinden.
Argument 4: „Wir verarbeiten nur B2B-Daten/Daten von Unternehmen.“
Klingt vielleicht gut – aber auch diese Daten gelten als personenbezogene Daten.
Argument 5: „Wir haben das TRUSTe- oder das ePrivacy-Siegel.“
Viele der Zertifikate, die Datenhändler auf ihrer Website als Nachweis für Datenschutzstandards präsentieren, vermitteln ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Tatsächlich werden diese Siegel häufig von privaten Anbietern gegen Gebühr vergeben.
Das bedeutet, dass die Aussteller dieser Siegel einen finanziellen Anreiz haben, Unternehmen auszuzeichnen. Ein Unternehmen sorgfältig zu prüfen und ihm, im Zweifelsfall, kein Siegel zu verleihen, wäre finanziell hingegen nicht so reizvoll. Überprüfe also immer, welche Organisation hinter einem Siegel steht, was die einzelnen Zertifikate bedeuten und welche Anforderungen die Datenhändler erfüllen müssen, um sie zu erhalten.
Argument 6: „Die DSGVO gilt für uns nicht.“
Ein US-Unternehmen, das ausschließlich in den USA ansässige und tätige Kunden bedient, unterliegt in der Regel nicht der DSGVO. Sobald jedoch ein Datenhändler Kunden in der EU hat oder seine Dienste dort anbietet, greift die DSGVO. Entscheidend ist immer, ob personenbezogene Daten von Personen in der EU betroffen sind.
Argument 7: „Wir sind eingetragene Datenbroker.“
Dabei handelt es sich um eine Anforderung im Rahmen bestimmter US-Datenschutzgesetze. Sie sagt nichts darüber aus, ob die DSGVO in der EU eingehalten wird.
Argument 8: „Wir halten uns an die Grundsätze der DSGVO!“
Sätze wie „Wir halten uns an die DSGVO-Grundsätze“ oder „Wir handeln nach den Maßstäben der DSGVO“ sind bewusst schwammig gehalten. Solche Datenhändler scheinen sich in ihrem Handeln nicht sicher genug zu sein, um ihre Dienste als DSGVO-konform zu deklarieren. Diese Unsicherheit ist ein Hinweis darauf, dass sie die DSGVO entweder nicht einhalten oder sich nicht ausreichend darüber informiert haben, was DSGVO-Konformität überhaupt bedeutet. Beides ist problematisch.
Argument 9: „Wir haben erfolgreich eine Datenschutzfolgenabschätzung (DPIA) durchgeführt.“
Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist laut DSGVO für bestimmte risikoreiche oder groß angelegte Datenverarbeitungen vorgeschrieben. Diese Maßnahme sagt aber nichts darüber aus, ob der Anbieter seine Daten rechtmäßig verarbeitet.
Vergiss nicht: Sobald Du Datensätze aus einer B2B-Datenbank kaufst, bist Du für diese Daten auch verantwortlich. Vertraue nicht blind auf die Werbung von Datenhändlern!
Vergiss nicht: Ab dem Moment, in dem Du Datensätze aus einer B2B-Datenbank kaufst, bist Du für diese Daten auch verantwortlich. Vertraue nicht blind auf die Werbung von Datenhändlern!
Vergiss nicht: Ab dem Moment, in dem Du Datensätze aus einer B2B-Datenbank kaufst, bist Du für diese Daten auch verantwortlich. Vertraue nicht blind auf die Werbung von Datenhändlern!
Selbst kleine Fehler bei der Datenbeschaffung können Dich teuer zu stehen kommen. Mit der folgenden Checkliste stellst Du sicher, dass Du Deine Sorgfaltspflicht erfüllst.
Das zeichnet vertrauenswürdige B2B-Datenbanken und Datenhändler aus:
Sie stützen sich auf Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen.
Sie prüfen ihre Quellen sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle B2B-Daten qualitativ hochwertig und verlässlich sind.
Sie kaufen niemals Datensätze von fragwürdigen Quellen.
Sie können erklären und umfassend dokumentieren, woher sie ihre Daten haben.
Sie geben niemals persönliche Daten an Dritte weiter, es sei denn, Du hast sie (in Bezug auf Deine eigenen Daten) ausdrücklich darum gebeten, dies zu tun.
Jetzt bist Du mit allen Begriffen vertraut und weißt, welche Fragen Du stellen musst. Außerdem kannst Du die Argumente der Datenverkäufer interpretieren und hinterfragen. Und wie geht es jetzt weiter?
Schaffe mithilfe einer seriösen B2B-Datenbank ein Fundament aus Vertrauen und Zuverlässigkeit
Wir wissen, dass es bei der Auswahl eines Datenhändlers für Dein Unternehmen viele Dinge zu beachten gibt. Alle Begriffe, Vorschläge und Warnungen, die wir Dir heute mitgegeben haben, lassen sich auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner bringen: Vertrauen und Verlässlichkeit.
Du selbst willst nur mit einem verlässlichen Anbieter Geschäfte machen – und auch Deine Kunden müssen wissen, dass sie Dir vertrauen können.
Mit den Tipps aus unserem Leitfaden kannst Du einen Datenhändler auswählen, der transparent und zuverlässig ist. Dadurch positionierst Du auch Dein eigenes Unternehmen als eines, dem Datenschutz und Sicherheit wichtig sind.
Denn die Auswahl einer B2B-Datenbank oder eines Datenhändlers ist nur der Anfang. Qualitativ hochwertige, transparente und ethisch korrekte Datenverarbeitung spielt sicher auch in Deinem Unternehmen eine Rolle – egal, wo Du geschäftlich tätig bist.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern kannst Du bei der B2B-Datenbank von Leadfeeder alle Daten bis zu ihren Quellen zurückverfolgen. So kannst Du Dir immer sicher sein, dass Du ausschließlich Daten verwendest, die auf legalem Wege beschafft wurden.
Wenn Du mehr über Leadfeeders Engagement für Datenschutz und Transparenz erfahren möchtest, melde Dich gerne bei uns.

